Arbeitsgemeinschaft katholische Frauenverbände und -gruppen

(AG Kath)


Aktuelles aus dem Deutschen Frauenrat


In seiner Mitgliederversammlung am 22./23. Juni 2024 beriet der Deutsche Frauenrat (DF) einen Antrag zur Positionierung des DF zum Thema „§ 218 StGB“. Die AG Kath hatte in der Versammlung von ihrem Recht gemäß § 8 Abs. 11 der Satzung des DF Gebrauch gemacht, wonach ein DF-Mitglied erklären kann, dass ein zur Abstimmung stehender Antrag gegen die eigene Satzung verstößt. Die DF-Mitgliederversammlung hat diese Erklärung zu berücksichtigen.

 

Der AG Kath ist eine transparente, sachliche Debatte der komplexen ethischen Fragen wichtig, weshalb sie die Diskussion in der DF-Mitgliederversammlung unterstützte, selbst jedoch die unten stehende Erklärung abgab. Diese Erklärung der AG Kath ist satzungsgemäß durch den DF mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung zur „Positionierung des DF zu § 218 StGB“ zu veröffentlichen!

 

Erklärung der AG Kath zum Antrag-Nr. E1 des DF-Vorstands:

Positionierung zum Thema „§218 Strafgesetzbuch“


Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauenverbände und -gruppen (AG Kath) ist ein plurales Netzwerk katholischer Frauenverbände und -gruppen auf Bundesebene. Sie setzt sich für Gerechtigkeit für Frauen und deren Gleichstellung in Kirche und Gesellschaft ein und versteht sich als Anwältin des Lebens. Für die AG Kath gilt die ungeteilte und unantastbare Würde des Menschen für das ungeborene Leben von Beginn an.


Für Frauen ist eine ungewollte Schwangerschaft ein Konflikt, in dem sich die Schwangere für oder gegen das Leben ihres Kindes entscheiden muss. Das Zusammenspiel von Fristen- und Beratungsmodell im § 218a Abs. 1 StGB erkennt diese Situation an und stellt einen wichtigen verfassungsrechtlichen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens dar.


Es ist uns wichtig, dass jede Frau weiterhin wie bisher die Möglichkeit hat, innerhalb der ersten 12 Wochen straffrei eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Wir sehen, dass es hier noch Lücken in der Versorgungslage gibt, die verbessert werden muss. Dazu müssen die Bundesländer den Versorgungsauftrag zur Sicherstellung des Angebots ambulanter und stationärer Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 13 Absatz 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz erfüllen.


Unabdingbar für uns ist im Schwangerschaftskonflikt für alle Frauen nicht nur das Recht auf Beratung, sondern die Pflicht, vor einem Abbruch eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass jede Frau unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und persönlichen Lebensumständen von ihrem Recht auf Beratung Gebrauch machen und zu einer informierten und selbst verantworteten Entscheidung kommen kann.


Die Mitgliedsverbände der AG Kath



Information: Der BDKJ-Bundesverband hat sich dieser Stellungnahme in der DF-Mitgliederversammlung 2024 nicht angeschlossen, da der Verband hierzu über keine Beschlusslage verfügt und sich daher als Verband zu der Fragestellung inhaltlich nicht positioniert.hr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung.

Selbstverständnis

Die Arbeitsgemeinschaft katholische Frauenverbände und -gruppen (AG Kath) ist ein Zusammenschluss und Netzwerk der katholischen Frauenverbände und Frauengruppen in gemischten Verbänden, die auf Bundesebene tätig sind. Die AG Kath versteht sich dabei sowohl als ein Forum für den Informationsaustausch als auch eine engagierte Interessenvertreterin katholischer Frauenbelange innerhalb der Gesellschaft und innerhalb der katholischen Kirche. 

 

Die AG Kath ist Mitglied im Deutschen Frauenrat. Die katholischen Frauenverbände bringen ihre Stimmen dort über die AG Kath ein. Die AG Kath bringt sich durch die Mitgliedsverbände in den Christinnenrat und in der katholischen Kirche beispielsweise in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ein. Die gemeinsame Arbeit ist im Einzelnen durch die Ordnung der AG Kath geregelt. 

 

Gerechtigkeit für Frauen, Chancengleichheit der Geschlechter und die gerechte Teilhabe von Frauen an Macht und Verantwortung in Kirche und Gesellschaft sind vorrangige Ziele der gemeinsamen Arbeit. 

 

Innerhalb der AG Kath sind verschiedene Mitgliedsverbände mit unterschiedlichem katholischem Profil und Wirkungsschwerpunkten zusammengefasst. Diese Profilvielfalt bereichert den inhaltlichen Austausch als auch die Reflexionsmöglichkeiten des Netzwerkes. Nachfolgende Verbände sind Mitglied der AG Kath, die knapp 1,1 Mio. Mitglieder vertreten: 


Unsere Mitgliedsverbände

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